Kommunale Gesundheitsförderung

Gesundheitsförderung hat zum Ziel, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen.
Gesundheit ist ein beeinflussbarer Zustand. Die Erlangung eines körperlichen, sozialen und seelischen Wohlbefindens erfordert persönliche Aktivität. Diese beinhaltet die Nutzung der staatlich geschaffenen Rahmenbedingungen ebenso wie das Praktizieren einer gesundheitsfördernden Lebensweise.

Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger wird überall dort beeinflusst, wo sie leben, lernen, arbeiten und ihre sozialen Bindungen haben. Deshalb ist es unerlässlich, dass die Gesundheitsförderung in den Städten und Gemeinden als Gemeinschaftsaufgabe erkannt und verwirklicht wird.

Eine gemeindenahe Gesundheitsförderung erfordert geeignete Strukturen. Im Freistaat Sachsen wird die Nutzung und Verknüpfung vorhandener Strukturen auf freiwilliger Basis favorisiert. Dieser Zusammenschluss von staatlichen Einrichtungen, Vereinen, Ämtern, Initiativen, Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts u.a. zu Regionalen Arbeitsgemeinschaften für Gesundheitsförderung (RAG) erweist sich als tragfähige Basis.

Seit 1. Januar 2024 gilt die neue Richtlinie Gesundheit und Versorgung.


RAGs in Sachsen