Beitragsordnung der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V.
(Änderung der Beitragsordnung – siehe Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.11.2008)
- Beitragspflichtig sind alle Mitglieder der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V.
- Alle Mitglieder bestimmen die Höhe ihrer Jahresbeiträge nach eigenem Ermessen.
Der Mindestbeitrag beträgt jedoch für
Einzelmitglieder 13 €
Vereinigungen, Organisationen, Institutionen etc. 130 €
Landkreise 300 €. - Die Beiträge werden im ersten Quartal fällig.
- Der Jahresbeitrag ist in voller Höhe für das Jahr des Beitritts als auch für das Jahr, in dem die Mitgliedschaft beendet wird, zu entrichten.
- Beiträge können im Einzelfall auf Antrag teilweise oder ganz erlassen werden. Die Entscheidung trifft der Vorstand.
- Die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen werden zur Erfüllung der Aufgaben der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. eingesetzt, ihre Verwendung ist nachzuweisen.
- Die Beitragsordnung tritt am 29.11. 2008 in Kraft.